Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Personalkompass Consulting GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Personalkompass Consulting GmbH („Personalkompass Consulting“) erbringt ihre Leistungen, einschließlich zukünftiger Geschäfte mit dem Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn auf Dokumenten des Kunden (z. B. Bestell- oder Auftragsformulare) auf solche verwiesen wird. Die Erbringung einer Leistung gilt nicht als Zustimmung zu kundenseitigen AGB.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen institutionellen Kunden, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln.
1.4 Personalkompass Consulting ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss, Allgemeines zur Leistungserbringung

2.1 Der Vertrag kommt in der Regel durch ein Angebot von Personalkompass Consulting und eine korrespondierende Beauftragung durch den Kunden zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere dokumentierbare Form erfolgen.
2.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das Angebot und die darin genannten Konditionen.
2.3 Personalkompass Consulting erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere besteht bei der Personalvermittlung keine Garantie auf einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und einem Bewerber.
2.4 Personalkompass Consulting ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer) einzusetzen.

§ 3 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, Besonderheiten bei Leistungskontingenten

3.1 Für wiederkehrende Leistungen gilt eine feste Vertragslaufzeit, die sich automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
3.2 Vereinbarte Leistungskontingente sind bis zum Ende der Laufzeit abzurufen. Nicht abgerufene Leistungen verfallen, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes geregelt.
3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde unterstützt Personalkompass Consulting angemessen bei der Leistungserbringung und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, trägt der Kunde.

§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen

5.1 An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde exklusive, übertragbare Nutzungsrechte.
5.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der Bedingung, dass die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.

§ 6 Nutzung von Bewerberdaten

6.1 Bewerber, die vom Kunden abgelehnt werden, können nach Zustimmung des Bewerbers anderen Kunden angeboten werden.
6.2 Kommt ein Vertrag zwischen dem Bewerber und einem anderen Kunden zustande, erhält der ursprüngliche Kunde ggf. eine Gutschrift.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Personalkompass Consulting das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.

§ 8 Referenzkundennennung

Die Personalkompass Consulting GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Möglichkeit, den Firmennamen, das Logo sowie andere öffentliche Kennzeichen des Kunden in Marketingunterlagen, auf der Unternehmenswebseite und bei Präsentationen zu verwenden. Diese Nutzung erfolgt im Rahmen eines einfachen und jederzeit widerrufbaren Nutzungsrechts.

Personalkompass Consulting GmbH darf zudem Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden sind, zu Werbe- und Demonstrationszwecken verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen betroffen sind. Sollte dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen eingeräumt worden sein, erteilt der Kunde Personalkompass Consulting GmbH die notwendigen Nutzungsrechte zur Darstellung als Referenz.

§ 9 Termine, Leistungsstörungen, Höhere Gewalt

9.1 Vereinbarte Termine sind Zielvorstellungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) ist Personalkompass Consulting von der Leistungspflicht befreit.
9.3 Verzögerungen, die auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfrist entsprechend.

§ 10 Haftung

10.1 Personalkompass Consulting haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Personalkompass Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.3 Die Haftung ist in solchen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 12 Datenschutz

12.1 Personalkompass Consulting verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
12.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.