1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Personalkompass Consulting GmbH („Personalkompass Consulting“) und ihren Kunden.
1.2 Abweichende AGB der Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden durch Personalkompass Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.4 Personalkompass Consulting kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Beauftragung durch den Kunden zustande.
2.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das Angebot sowie die Projektbeschreibung.
2.3 Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine konkrete Einstellung) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Eine Erfolgsgarantie oder bestimmte Bewerberqualität ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich zugesichert wurde. Werbeaussagen oder Formulierungen in Marketingmaterialien begründen keine Garantie oder Zusicherung im Rechtssinn.
2.4 Personalkompass Consulting ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Freelancer oder Subunternehmer) einzusetzen.
2.5 Der Anbieter reagiert auf Kundenanfragen in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.
2.6 Personalkompass Consulting ist berechtigt, eine laufende Kampagne zu pausieren oder anzupassen, sofern dies zur Sicherstellung der Qualität oder zur Vermeidung von Schlechtleistung erforderlich ist. Der Kunde wird über entsprechende Maßnahmen unverzüglich informiert.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf gekündigt wird.
3.2 Nicht abgerufene Leistungen innerhalb der Vertragslaufzeit verfallen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und aufgewendete Vorleistungen sind im Fall einer Kündigung in vollem Umfang zu vergüten. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nur, wenn der Anbieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung benötigten Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Erfolgt die notwendige Mitwirkung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach schriftlicher Erinnerung, ist Personalkompass Consulting berechtigt, das Projekt einseitig zu pausieren oder dennoch abzurechnen. Erfolgt über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen keine Rückmeldung oder Zuarbeit, gilt das Projekt als abgeschlossen. Die volle Vergütung wird in diesem Fall fällig, unabhängig davon, ob die vereinbarte Bewerberzahl oder eine Einstellung erreicht wurde. Eine etwaig zugesicherte Geld-zurück-Garantie entfällt bei ausbleibender Mitwirkung des Kunden.
§ 5 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
5.1 Der Kunde erhält einfache, übertragbare Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der gelieferten Leistungen ist vor vollständiger Zahlung unzulässig. Zuwiderhandlungen berechtigen den Anbieter zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
5.2 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Anbieter.
§ 6 Umgang mit Bewerberdaten
6.1 Bewerber, die im Rahmen der Kampagne generiert werden, dürfen vom Kunden ausschließlich im Rahmen der konkreten Stelle kontaktiert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
6.2 Eine direkte Kontaktaufnahme mit Bewerbern außerhalb der Zusammenarbeit ist bis zu 12 Monate nach Ende der Kampagne nicht zulässig.
6.3 Kommt es zu einer unberechtigten Kontaktaufnahme oder Anstellung, behält sich Personalkompass Consulting vor, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen.
6.4 Wird ein im Rahmen der Kampagne übermittelter Bewerber innerhalb von zwölf Monaten nach Erstkontakt eingestellt oder beauftragt, gilt dies als Vermittlungserfolg. In diesem Fall ist die volle Vergütung fällig, auch wenn die Zusammenarbeit zwischenzeitlich beendet wurde.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist Personalkompass Consulting berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale i. H. v. 40 Euro zu berechnen.
7.4 Bei wiederkehrenden Leistungen ist Personalkompass Consulting berechtigt, die Preise jährlich gemäß Inflationsrate (Verbraucherpreisindex DESTATIS) anzupassen.
§ 8 Referenznennung und Marketing
8.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie allgemeine Projektdaten des Kunden (z. B. Branche, Leistungen, erzielte Ergebnisse) zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) zu nutzen. Ein Widerspruch ist nur möglich, wenn der Kunde diesen schriftlich und unter Angabe eines sachlich gerechtfertigten Grundes einlegt (z. B. Vertraulichkeitspflichten, interne Richtlinien).
8.2 Erfolgskennzahlen (z. B. Anzahl der Bewerbungen, Kampagnenreichweite) dürfen anonymisiert oder ohne direkte Kundenidentifikation zu Werbe- und Analysezwecken verwendet werden.
8.3 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der erbrachten Leistungen erstellte Werbemittel, Anzeigen, Landingpages, Kampagnenausschnitte oder sonstige Inhalte (z. B. Texte, Grafiken, Videos) in anonymisierter oder abstrahierter Form zu Demonstrations-, Referenz- oder Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere zur Eigenwerbung, Portfolio-Darstellung oder Angebotslegung gegenüber Dritten.
Sofern der Kunde einer namentlichen oder identifizierenden Darstellung widersprechen möchte, hat er dies dem Anbieter schriftlich und mit Begründung mitzuteilen.
8.4 Sofern der Kunde dem Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit Bildmaterialien, Grafiken, Logos oder vergleichbare Medieninhalte zur Verfügung stellt (z. B. über E-Mail, SharePoint, Datentransferdienste), räumt er dem Anbieter das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht ein, diese Inhalte auch für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Social-Media-Kanälen). Der Kunde versichert, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein und dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 9 Termine, Störungen, höhere Gewalt
9.1 Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
9.2 Bei Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder durch den Kunden verschuldeten Umständen verlängert sich die Frist entsprechend.
9.3 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle technischer Plattformen Dritter (z. B. Facebook, Instagram) oder Einschränkungen durch diese, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.
§ 10 Haftung
10.1 Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Die Haftung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO.
11.2 Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO wird bei Bedarf geschlossen.
§ 12 Geld-zurück-Garantie
12.1 Eine Geld-zurück-Garantie besteht nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich im individuellen Angebot oder Vertrag zugesichert wurde. Eine allgemeine Garantie wird nicht gewährt.
Die Entscheidung darüber, ob eine Bewerbung die Kriterien einer A- oder B-Bewerbung erfüllt, trifft ausschließlich Personalkompass Consulting. Eine Überprüfung oder Anfechtung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
(a) Der Kunde erhält innerhalb von 30 Tagen nach Kampagnenstart mindestens fünf Bewerbungen (unabhängig von deren Qualifikation), oder
(b) es erfolgt eine Einstellung.
12.2 Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Frist schriftlich reklamiert.
12.3 Kein Anspruch besteht, wenn:
Inhalte oder Zugänge nicht rechtzeitig geliefert werden,
der Kunde Kampagnen unterbricht oder verändert,
die Zielgruppe oder Stellenbezeichnung unbrauchbar ist,
technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs auftreten.
Bewerbungen ohne sachlichen Grund als ungeeignet abgelehnt werden.
der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet.
12.4 Die Nachweispflicht für behauptete Mängel oder Nichterfolge liegt beim Kunden. Im Zweifel gelten die Systemdaten des Anbieters als maßgeblich.
12.5 Die Geld-zurück-Garantie stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar und begründet keinen einklagbaren Anspruch.
12.6 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Garantie keine Zusage für nachhaltigen Erfolg (z. B. Verbleib eines eingestellten Bewerbers, Erreichen langfristiger Personalziele) beinhaltet.
§ 13 Wettbewerbsverbot
13.1 Die vom Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit gelieferten Inhalte, Kampagnen, Strategien oder Strukturen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte (insbesondere Wettbewerber oder andere Agenturen) weitergegeben oder durch Dritte verwendet werden.
13.2 Eine Nachahmung oder eigenständige Wiederverwendung der Konzepte und Methoden ist untersagt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand ist Hannover.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.